WERBUNGSRICHTLINIEN

Werbungsrichtlinien für Projektleiter auf der Plattform OPUS COMMUNIS

1. Grundsatz

OPUS COMMUNIS ist berechtigt, Projektangebote, Kursangebote, Galerien, Dokumentationen, Veranstaltungen und sonstige Plattforminhalte im Rahmen der eigenen Plattform-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit zu bewerben.

Die Werbemaßnahmen dienen der Sichtbarkeit, Vermittlung und Weiterentwicklung der Plattform sowie der auf ihr dargestellten Projekte und Angebote.

2. Gegenstand der Werbung

Die Werbungsrichtlinien umfassen insbesondere die Bewerbung von:

  • Projektangeboten
  • Kurs- und Veranstaltungsangeboten
  • Portfolios
  • Projektflyern
  • Galerie- und Dokumentationsbereichen
  • Veranstaltungsflyern
  • hausinternen Flyerformaten
  • Verkaufs- und Vermittlungsangeboten
  • Downloadmaterialien
  • Plattforminhalten im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit

3. Verwendbare Inhalte

Zur Bewerbung darf OPUS COMMUNIS die vom Projektleiter eingereichten oder im Rahmen der Plattformintegration bereitgestellten Inhalte verwenden.

Dies betrifft insbesondere:

  • Projektbezeichnungen
  • Kurzbeschreibungen
  • Langbeschreibungen
  • Bildmaterial
  • Logos
  • Flyer
  • Projektangaben
  • Galerie- und Dokumentationsmaterial
  • veranstaltungsbezogene Informationen

4. Zweck der Verwendung

Die Verwendung der eingereichten Inhalte erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit:

  • der Darstellung auf der Plattform OPUS COMMUNIS
  • der Bewerbung einzelner Projekte oder Angebote
  • der Erstellung und Verbreitung von Flyern
  • der Bewerbung von Portfolios
  • der Bewerbung von Veranstaltungen
  • der Bewerbung von Galerie- und Dokumentationsinhalten
  • der Vermittlung und Sichtbarmachung von Projekt- und Verkaufsangeboten
  • der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit von OPUS COMMUNIS

5. Rechtebestätigung durch Projektleiter

Der Projektleiter bestätigt mit der Einreichung seiner Inhalte, dass er über die erforderlichen Rechte zur Verwendung und Veröffentlichung der eingereichten Materialien verfügt.

Dies betrifft insbesondere:

  • Texte
  • Bilddateien
  • Logos
  • Flyer
  • Projektbeschreibungen
  • veranstaltungsbezogene Angaben

Der Projektleiter bestätigt ferner, dass durch die Verwendung dieser Materialien durch OPUS COMMUNIS keine Rechte Dritter verletzt werden.

6. Gestalterische Aufbereitung durch OPUS COMMUNIS

OPUS COMMUNIS ist berechtigt, eingereichte Inhalte im Rahmen der werblichen Darstellung gestalterisch aufzubereiten, anzupassen und in die Plattform- und Flyerstruktur einzuordnen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Kürzungen
  • redaktionelle Anpassungen
  • gestalterische Einbindung
  • Einordnung in hausinterne Flyerformate
  • Kombination mit anderen Projekt- oder Veranstaltungsinhalten
  • Zusammenstellung in Portfolios oder Sammelformaten

Die inhaltliche Grundausrichtung des eingereichten Projekts soll dabei gewahrt bleiben.

7. Flyer und Werbeformate

OPUS COMMUNIS darf im Rahmen seiner Plattform- und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere folgende Formate erstellen und verwenden:

  • Projektflyer
  • Portfolioflyer
  • Galerieflyer
  • Veranstaltungsflyer
  • Verkaufsflyer
  • Sammelflyer
  • digitale Downloadformate
  • Plattform- und Hinweisgrafiken

Sofern der Projektleiter einen eigenen Flyer zur Verfügung stellt, kann dieser nach Prüfung in die Plattformstruktur eingebunden werden.
Sofern kein eigener Flyer vorliegt, kann OPUS COMMUNIS auf Wunsch einen Flyer nach den geltenden Flyer-Richtlinien erstellen.

8. Verkaufs- und Vermittlungswerbung

Soweit Projekte, Arbeiten oder Veranstaltungen im Rahmen von OPUS COMMUNIS zur Vermittlung, Bewerbung oder zum Verkauf dargestellt werden, ist OPUS COMMUNIS berechtigt, die zugehörigen Inhalte in entsprechender Form werblich zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Darstellung in:

  • Vereins- oder Verkaufsgalerien
  • Veranstaltungsankündigungen
  • projektbezogenen Vermittlungszusammenhängen
  • Plattform- und Flyerformaten

9. Grenzen der Verwendung

Eine Verwendung der eingereichten Inhalte außerhalb des Zusammenhangs mit OPUS COMMUNIS erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Projektleiters, sofern sich eine solche Nutzung nicht bereits aus dem Zweck der Plattformarbeit ergibt.

10. Widerruf und Änderungen

Soweit berechtigte Gründe vorliegen, können Projektleiter der weiteren Verwendung einzelner Inhalte für künftige Werbemaßnahmen widersprechen. Bereits veröffentlichte oder gedruckte Materialien bleiben hiervon unberührt.

OPUS COMMUNIS behält sich vor, Werbeformate, Plattformdarstellungen und interne Gestaltungsstandards im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform anzupassen.

11. Schlussbestimmung

Mit der Einreichung von Inhalten zur Plattformintegration erkennt der Projektleiter diese Werbungsrichtlinien an.

OPUS COMMUNIS, März 2026

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